Warum ein notarielles Testament? Kann man ein Testament nicht auch selbst verfassen?
Ein notarielles Testament hat viele Vorteile und kann sogar Geld sparen. Hierzu im Einzelnen:
Schreibaufwand
Ein privatschriftliches Testament muss vom Testierenden eigenhändig verfasst werden. Eigenhändig heisst handschriftlich. Der ein oder andere stösst hier bereits an seine Grenzen, schlechte Handschrift, mangelnde Lesbarkeit. Der Computer ist hier keine Hilfe, ein digital gespeichertes Testament oder auch ein ausgedrucktes Testament sind unwirksam.
Kein Erbschein
Das notarielle Testament ist eine öffentliche Urkunde. Gehört zum Nachlass Grundbesitz kann der Erbe mit dem notariellen Testament gegenüber dem Grundbuchamt seine Erbenstellung nachweisen und seine Eintragung im Grundbuch erreichen. Ist nur ein privatschriftliches Testament vorhanden, muss der Erbe vor Eintragung im Grundbuch zwingend einen Erbschein beantragen. Der Erblasser spart in diesem Fall die Notarkosten für ein notarielles Testament, der Erbe muss dafür aber die Kosten des Erbscheins tragen.
Beratung
Der Notar berät den Testierenden ausführlich und setzt dessen Wünsche so um, dass diese bei seinem Tod auch umgesetzt werden können. Privatschriftliche Testamente sind oft fehlerhaft. Von Rechtsunkundigen wird oft verkannt, dass das deutsche Erbrecht ein Quotenerbrecht ist. Werden nur einzelne Gegenstände auf verschiedene Personen verteilt (mein Haus, mein Boot, mein Auto), bleibt oft unklar, wer der eigentliche Erbe sein soll. Folge ist dann, dass die gesetzliche Erbfolge eingreift und der Erblasser sich die Mühe der Testamentserstellung hätte ersparen können.
Prüfung der Testierfähigkeit
Der Notar muss prüfen, ob der Testierende testierfähig ist und kann Feststellungen hierzu in das Testament aufnehmen. Enterbten Personen wird es hierdurch erschwert, das Testament mit dem Einwand der mangelnden Testierfähigkeit anzugreifen.
Registrierung
Das beste Testament nützt nichts, wenn es im Todesfall nicht aufgefunden wird. Durch den Notar wird das Testament immer beim Nachlassgericht hinterlegt und beim Testamentsregister registriert. So ist sichergestellt, dass das Testament im Todesfall eröffnet wird.