Grundsätzliches
Der Gesetzgeber geht aktuell davon aus, dass Kinder von einem Elternteil betreut werden und der andere Barunterhalt zahlt, sogenanntes Residenzmodell. Eine abweichende Berechnung ist von der Rechtsprechung für den Fall entwickelt worden, dass beide Elternteile die Kinder zu gleichen Teilen betreuen und daneben einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein solches symmetrisches Wechselmodell liegt beispielsweise vor, wenn die Kinder wöchentlich von einem Elternteil zum anderen Elternteil wechseln. Bei einer solchen wechselnden Betreuung fallen üblicherweise im Vergleich zum Residenzmodell Mehrkosten durch Fahrtkosten, erhöhte Wohnkosten, doppelt anzuschaffende Kleidung und ähnliches an.
Unterhaltsberechnung
- Der Unterhaltsbedarf für die Kinder errechnet sich zunächst aus dem zusammengerechneten bereinigten Nettoeinkommen der Eltern nach der Düsseldorfer Tabelle
- Der nach der Düsseldorfer Tabelle errechnete Unterhaltsbedarf ist durch das hälftige gesetzliche Kindergeld zu reduzieren
- Der Unterhaltsbedarf nach der Düsseldorfer Tabelle ist um Mehrbedarfe des Kindes wie Fahrtkosten, erhöhte Wohnkosten, Kleidung u Ä. zu erhöhen
- Der Unterhaltsbedarf ist im Verhältnis der Einkommen der Elternteile, nach Abzug des Selbstbehalts, aufzuteilen. Gezahlte Merhbedarfe sind auf den Anteil anzurechnen
- Muss im Ergebnis ein Elternteil 500,00 € zahlen und der andere 200,00 €, erhält der Elternteil, der die 200,00 € zahlen muss, nicht 500,00 €, sondern die hälftige Diffenenz von 500,00 zu 200,00 €, nämlich 150,00 €
- Auf den Zahlbetrag ist das verbleibende gesetzliche Kindergeld von 125,00 € hälftig anzurechnen, aktuell mit 62,50 €
Ergebnis
Die Unterhaltsberechnung im symmetrischen Wechselmodell ist sehr kompliziert und funktioniert letztlich nur, wenn beide Elternteile über ausreichende Einkommen verfügen. Aufgrund der Mehrkosten ist das Wechselmodell kein Sparmodell. Die Einrichtung eines symmetrischen Wechselmodells scheitert oft an der Unterhaltsfrage. Die Eltern müssen sich ein Wechselmodell leisten können und über eine hohe Einigungsbereitschaft verfügen.