Zum 01.01.2024 ist eine neue Düsseldorfer Tabelle erschienen. Die Düsseldorfer Tabelle stellt eine Richtlinie zur Festlegung des Unterhalts von Kindern dar. Die Unterhaltssätze der Düsseldorfer Tabelle werden bundesweit von allen Gerichten angewandt. Zum 01.01.2024 haben sich die Unterhaltssätze erhöht. In der untersten Einkommensgruppe ergeben sich je nach Altersgruppe Steigerungen zwischen 43,00 und 57,00 €, in der obersten Einkommensgruppe zwischen 86,00 und 114,00 €.
Die dem Unterhaltspflichtigen zu verbleibenden Selbstbvehalte erhöhen sich für den Erwerbstätigen von 1.370,00 € auf 1.450,00 € und für den Nichterwerbstätigen von 1.120,00 auf 1.200,00 €.
Das gesetzliche Kindergeld ist nicht erhöht worden. Dies beträgt weiterhin 250,00 € pro Kind. Das gesetzliche Kindergeld wird im Regelfall auf den Unterhalt eines minderjährigen Kindes hälftig, auf den Unterhalt eines volljährigen Kindes voll angerechnet.
Der Mindestunterhalt nach Abzug des hälftigen Kindergeldes beträgt in der Alterssturfe 0-5 Jahre 355,00 €, in der Altersstufe 6-11 Jahre 426,00 € und in der Altersstufe 12-17 Jahre 520,00 €.