Die geplante Reform des Kindesunterhalts

Was soll geändert werden? Bisher gilt das sogenannten Residenzmodell, vereinfacht gesagt, einer betreut, einer bezahlt. Übernimmt der zahlende Elternteil Betreuungsanteile, die über einen Wochenendumgang hinausgehen, mindert dies nicht seine Zahlungspflichten. Dies soll für alle Familien geändert werden, in denen ein Elternteil einen Mitbetreuungsanteil zwischen 29% und 45% übernimmt, sogenanntes asymmetrischens Wechselmodel. Für das Residenzmodell bleibt […]

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