Kindesunterhalt im symmetrischen Wechselmodell
Grundsätzliches Der Gesetzgeber geht aktuell davon aus, dass Kinder von einem Elternteil betreut werden und der andere Barunterhalt zahlt, sogenanntes Residenzmodell. Eine abweichende Berechnung ist von der Rechtsprechung für den Fall entwickelt worden, dass beide Elternteile die Kinder zu gleichen Teilen betreuen und daneben einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Ein solches symmetrisches Wechselmodell liegt beispielsweise vor, wenn […]