Was ist ein Erbschein
Ein Erbschein ist ein Zeugnis über das Erbrecht. Mit dem Erbschein kann der Erbe sein Erbrecht im Rechtssverkehr nachweisen. Der Nachweis des Erbrechts ist erforderlich, beispielsweise um Forderungen einzuziehen, Kündigungen auszusprechen, Konten aufzulösen, Immobilen umzuschreiben.
Benötigt jeder Erbe einen Erbschein
Der Erbe kann versuchen sein Erbe durch Vorlage eines Testaments mit Eröffnungsprotokoll nachzuweisen. Dies wird im Rechtsverkehr vielfach aktzeptiert. Gibt es kein Testament, kann die dann geltende gesetzliche Erbfolge, allerdings nur mit einem Erbschein nachgewiesen werden. Gegenüber dem Grundbuchamt kann das Erbrecht nur durch ein notarielles Testament mit Eröffnungsprotokoll oder einen Erbschein nachgewiesen werden. Ein Erbschein wird deshalb immer benötigt, wenn gesetzliche Erbfolge eingetreten ist oder wenn Immobilien vorhanden sind und der Erblasser kein notarielles Testament hinterlassen hat.
Wie wird ein Erbschein beantragt
Der Erbschein kann entweder direkt beim Nachlassgericht oder über einen Notar beantragt werden. Für den Antrag werden benötigt:
- falls vorhanden Testament/Erbvertrag nebst Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts
- Sterbeurkunde des Erblassers
- Personenstandsurkunden (Familienbuch, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil, Geburtsurkunden) zur Klärung der Erbfolge
- Angaben zum Wert des Nachlasses (Vermögen und Schulden des Erblassers)