Zu lange Bearbeitungszeiten der Nachlassgerichte

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Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hat Rechtsanwälte, Notare und Justizmitarbeiter zur Verfahrensdauer bei den Nachlassgerichten befragt. Ergebnis: Erben warten auf Monate.

Das Problem

Selbst, wenn eine notarielle Verfügung zum Zeitpunkt des Erbfalls bereits beim Nachlassgericht hinterlegt ist, also in der Regel keine aufwendigen Arbeiten mehr für die Justiz anfallen, dauert die Eröffnung der Testamente in beinahe der Hälfte der Fälle zwei Monate oder länger. In fast zehn Pozent der Fälle müssen die Erben bis zur Eröffnung sogar länger als ein halbes Jahr ausharren.

Noch drastischer sind die Wartezeiten, wenn es kein notarielles Testament gibt und nach der Testamentseröffnung ein Erbschein beantragt werden muss. Selbst in unstreitigen Fällen dauert die Erteilung des Erbscheins nach der Umfrage in 40 Prozent der Verfahren länger als sechs Monate. In dieser Zeit können die Erben nicht über eine Nachlassimmobilie verfügen, weils Sie keinen Erbnachweis erbringen können. Kaufinteressenten wollen aber oft nicht Monate warten, sondern springen ab.

Lösungen

Die aktuelle Personalsituation in der Justiz und die anstehende Pensionierungswelle lässt sich vom Erblasser und den Erben nicht beeinflussen.

Bei Immobilienbesitz sind die Erben allerdings handlungsfähig, wenn sie über eine Vorsorgevollmacht des Erblassers verfügen, die als transmortale Vollmacht ausgestaltet ist, über den Tod hinaus gilt. Für die Verfügung über Immobilien oder Gesellschaftsbeteiligungen muss es sich allerdings um eine notarielle Vollmacht handeln.

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