Sie haben Ihre Betriebskostenabrechnung erhalten und haben Zweifel an der Richtigkeit? Wir beraten und unterstützen Sie gerne.
Diese Unterlagen benötigen wir für eine Prüfung:
- Betriebskostenabrechnung, aus der Abrechnung können sich formelle Fehler ergeben. Zwingend enthalten sein müssen die Gesamtkosten des Hauses, die auf die einzelne Wohnung entfallenden Kosten, der Umlagemaßstab, die geleisteten Vorauszahlungen
- Mietvertrag, aus dem Mietvertrag ergibt sich welche Kosen überhaupt umgelegt werden dürfen. Sonstige Betribskosten können nur umgelegt werden, wenn sie im Einzelnen benannt werden, wie bespielsweise Dachrinnenreinigung, Wartung von Feuerlöschern, Rauchmeldern
- Vorjahresabrechnung, aus der Vorjahresabrechnung lassen sich Abweichungen und ungewöhnliche Erhöhungen feststellen, die sich weder durch allgemeine Kostensteigerungen noch durch geändertes Verbrauchsverhalten erklären lassen
- Belegkopien, sie haben einen Anspruch auf Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege und Fertigung von Kopien. Fertigen Sie diese notfalls mit Ihrem Handy
Bitte beachten Sie: Wir selbst führen keine Belegeinsicht bei der Hausverwaltung durch. Wenn Sie selbst Belegeinsicht nehmen, achten Sie auf folgendes:
- Sie haben Anspruch auf alle der Abrechnung zugrunde liegenden Belege wie Rechnungen, Dienstleisterverträge (Hausmeister!), Leistungsverzeichnisse.
- Prüfen Sie, ob die Rechnungsbeträge mit der Abrechnung übereinstimmen
- Prüfen Sie, ob die Rechnungen in den Abrechnungszeitraum fallen bzw. die Abrechnungszeiträume übereinstimmen
- Prüfen Sie, ab die Rechnungen sich auf das abgerechnete Objekt beziehen