Prüfung von Betriebskostenabrechnungen

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Sie haben Ihre Betriebskostenabrechnung erhalten und haben Zweifel an der Richtigkeit? Wir beraten und unterstützen Sie gerne.

Diese Unterlagen benötigen wir für eine Prüfung:

  • Betriebskostenabrechnung, aus der Abrechnung können sich formelle Fehler ergeben. Zwingend enthalten sein müssen die Gesamtkosten des Hauses, die auf die einzelne Wohnung entfallenden Kosten, der Umlagemaßstab, die geleisteten Vorauszahlungen

  • Mietvertrag, aus dem Mietvertrag ergibt sich welche Kosen überhaupt umgelegt werden dürfen. Sonstige Betribskosten können nur umgelegt werden, wenn sie im Einzelnen benannt werden, wie bespielsweise Dachrinnenreinigung, Wartung von Feuerlöschern, Rauchmeldern

  • Vorjahresabrechnung, aus der Vorjahresabrechnung lassen sich Abweichungen und ungewöhnliche Erhöhungen feststellen, die sich weder durch allgemeine Kostensteigerungen noch durch geändertes Verbrauchsverhalten erklären lassen

  • Belegkopien, sie haben einen Anspruch auf Einsicht in die der Abrechnung zugrunde liegenden Belege und Fertigung von Kopien. Fertigen Sie diese notfalls mit Ihrem Handy

Bitte beachten Sie: Wir selbst führen keine Belegeinsicht bei der Hausverwaltung durch. Wenn Sie selbst Belegeinsicht nehmen, achten Sie auf folgendes:

  • Sie haben Anspruch auf alle der Abrechnung zugrunde liegenden Belege wie Rechnungen, Dienstleisterverträge (Hausmeister!), Leistungsverzeichnisse.

  • Prüfen Sie, ob die Rechnungsbeträge mit der Abrechnung übereinstimmen

  • Prüfen Sie, ob die Rechnungen in den Abrechnungszeitraum fallen bzw. die Abrechnungszeiträume übereinstimmen

  • Prüfen Sie, ab die Rechnungen sich auf das abgerechnete Objekt beziehen

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