Mehr Kindesunterhalt zum 01.01.2025

So eben ist die neue Mindestunterhaltsverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Hiernach wird der Mindestunterhalt ab 01.01.2025 auf die folgenden Beträge erhöht: Beginnend ab dem 01.01.2026 wird der Mindestunterhalt dann auf die folgenden Beträge erhöht:

BGH erleichtert Geltendmachung von Unterhaltsmehrbedarf

Sachverhalt Der betreuende Elternteil eines Kindes hat den Unterhaltspflichtigen zunächst aufgefordert Auskunft über sein Einkommen zur Geltendmachung von Kindesunterhalt zu erteilen. Vom Unterhaltspflichtigen ist hierauf Kindesunterhalt entsprechend der Düsseldorfer Tabelle anerkannt worden. Vom betreuenden Elternteil ist daraufhin zusätzlich ein Unterhaltsmehrbedarf (Schulgeld) rückwirkend auf den Zeitpunkt des Auskunftsersuchens gefordert worden. Unterschied zwischen Regelbedarf, Mehrbedarf und Sonderbedarf […]

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