Neues zur Vorsorgevollmacht
Zum 01.01.2023 tritt das Gesetz zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts in Kraft. Dieses Gesetz enthält Neuerungen, die sich auf Vorsorgevollmachten auswirken. Bestehende notarielle Vorsorgevollmachten behalten Ihre Wirksamkeit. Es ist unschädlich, wenn in den bestehenden Vollmachten auf Vorschriften des alten Rechts Bezug genommen wurde. Wenn bisher auf die §§ 1904, 1906, 1906a BGB Bezug genommen […]